AufgabeAnlagengenehmigung

Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu belästigen oder erheblich zu benachteiligen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Das Gleiche gilt für die wesentliche Änderung solcher Anlagen.

Kontaktinformationen:

Eine möglichst frühzeitige Vorsprache im Landratsamt Miltenberg ist empfehlenswert, um die benötigten Antragsunterlagen sowie die Details des Genehmigungsverfahrens festzulegen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin.

Die Zuständigkeiten im Immissionsschutzrecht sind nach Wohnorten beziehungsweise Anlagen aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:

>> Ansprechpersonen Immissionsschutz

Weitere Informationen:

Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) – gegliedert nach Anlagentypen - geregelt:
  • Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
  • Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
  • Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
  • Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
  • Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, ...,
  • Holz, Zellstoff
  • Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
  • Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen
  • Sonstige Anlagen
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht beginnt meist erst ab einer bestimmten Mengenschwelle beziehungsweise Größenordnung.
Im Landkreis Miltenberg existieren zurzeit rund 100 solcher Anlagen.

Nicht wesentliche Änderungen benötigen zwar keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, müssen jedoch dem Landratsamt angezeigt werden. Genehmigungserfordernisse nach anderen Bestimmungen, beispielsweise Baurecht, bleiben bestehen.

Dem Genehmigungsantrag sind eine Vielzahl von Unterlagen beizufügen, die in jedem Einzelfall vor der Antragstellung mit dem Landratsamt festzulegen sind. Gegebenenfalls sind auch Sachverständigengutachten erforderlich.
  • Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

    Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

  • EnergieMonitor

    Energietipp

  • Energie-Tipp

    Energietipp

  • Abfall-ABC

    Abfall-ABC

  • Sperrmüll auf Abruf

    Onlineservice - Sperrmüll auf Abruf

  • Abfallkalender

    Abfallkalender

  • Atommüll-Endlager

    Endlagersuche

  • Reparaturbonus

    Miltenberger Bürgerdienst

  • Miltenberger Bürgerdienst

    Miltenberger Bürgerdienst

  • Badegewässer

    Badesee Niedernberg

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